Die besten Gründe für einen Qualitätsmakler

Beim Verkauf einer Immobilie geht es meist um den größten Anteil Ihres Vermögens: hier gibt es zu viel zu verlieren, um das nicht einem Profi anzuvertrauen! 0815 gibt es bei uns nicht, denn wir im HdB sind die "Macher" bis zum Schluss. Wir beraten individuell und ganzheitlich, wir schauen über den Tellerrand hinaus und erarbeiten für Sie Konzepte, die auf unserer Erfahrung beruhen. Und das Beste ist, auch nach dem Notartermin stehen wir Ihnen mit den Leistungen der HdB-Gruppe und einem großen Netzwerk in jeder Lebenslage unterstützend zur Seite.
Der Verkauf eines Eigenheims ist für die meisten Menschen ein bedeutendes und einmaliges Ereignis. Wir beraten, unterstützen und begleiten Sie während des gesamten Verkaufsprozesses.
Wir erstellen Grundrisse, berechnen Wohn-/Nutzflächen, sichten und prüfen Grundbücher, Denkmallisten, Teilungserklärungen, Verträge, Lagepläne und Eigentümerprotokolle. Wir können den richtigen Energieausweis beschaffen, recherchieren in Bauämtern, klären Aus- und Umbaumöglichkeiten, prüfen die Instandhaltungsrücklagen, fertigen die Verkaufsunterlagen an und vieles mehr.
Erstklassige Fotos, ansprechende Exposes und professionelles Marketing sorgen für eine optimale Präsentation Ihrer Immobilie. Für jede einzelne Immobilie wird ein individuelles Marketingkonzept erarbeitet damit Ihre Immobilie on- und offline glänzen kann.
In unserer Datenbank sind bereits viele Kaufinteressenten gelistet, so dass die Immobilie auch direkt an vorgemerkte und geprüfte Käufer vermittelt werden kann. Darüber hinaus haben wir uns über die Jahre ein zuverlässiges Netzwerk aus Fachanwälten, Notaren, Steuerberatern, regionalen Handwerkern und anderen Dienstleistern aufgebaut.
Was ist zu viel - was zu wenig? Dank unserer guten Aus- und Weiterbildung können wir eine fachliche Wertermittlung vornehmen. In erster Linie profitieren Sie aber von unserer jahrelangen Erfahrung und unserer Kenntnis der Besonderheiten Ihrer Region, die uns helfen, einen angemessenen Preis zu ermitteln.
Immobilien sind gefragt. Sobald sie öffentlich angeboten werden, ist die Nachfrage oft groß und unübersichtlich. Echte Interessenten aus der Masse von Neugierigen herauszufiltern und damit die Anzahl der Besichtigungen auf das erforderliche Minimum zu reduzieren, ist unsere Kernaufgabe.
Sie wollen als Verkäufer nicht in Erscheinung treten? Kein Problem! Wir gehen diskret vor und übernehmen die komplette Kommunikation für Sie.
Wir sind Profis, üben unseren Beruf mit Kompetenz und Leidenschaft aus, qualifizieren uns und unsere Mitarbeiter ständig weiter und sind Ihr Ansprechpartner vor Ort, oder auch in unseren Büroräumen. Diesen Rundum-Service erhalten Sie immer zu fairen Preisen.
Immobilien sind ein hochemotionales Thema. Egal ob Scheidung, Streit unter Erben oder andere Konflikte beim Verkauf: Wir vermitteln im Streitfall zwischen den Parteien - sachlich, neutral und mit dem Ziel, teure Gerichtsverfahren zu verhindern. Auch wenn es einmal Probleme mit uns als IVD-Mitgliedsunternehmen geben sollte, mit dem "Ombudsmann Immobilien IVD/VPD - Grunderwerb und -verwaltung" haben Sie eine kostenfreie und neutrale Anlaufstelle, um Auseinandersetzungen außergerichtlich zu klären.
Sie können sich auf unsere Beratung verlassen. Sollten wir Sie falsch beraten haben, stehen wir natürlich dafür ein.
Als IVD-Mitglied werden wir auf Qualität, Eignung und Zuverlässigkeit geprüft. Wir sind den IVD-Standesregeln verpflichtet, die Leitlinien zu Fairness, Transparenz, Professionalität, Zuverlässigkeit und Nachhaltigkeit beinhalten. Unser Unternehmen verfügt über eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung und eine Betriebshaftpflichtversicherung.
Änderung der Maklerprovision (gültig ab 23.12.2020)

Im Mai 2020 hat das Bundeskabinett abschließend über die Reform zur Maklerprovision beraten – das bedeutet, seit dem 23.12.2020 werden die Kosten für den vermittelnden Immobilienmakler vom Verkäufer und Käufer geteilt. Dem sogenannten Bestellerprinzip wird durch dieses Gesetz durch die CDU/CSU und SPD eine Absage erteilt. Insbesondere die bis dato in Deutschland nicht einheitlich geregelte Aufteilung der Maklerprovision zwischen Käufer und Verkäufer einer Immobilie wird durch das Gesetz fairer gestaltet. Welche Änderungen mit der Reform zur Provision genau einhergehen, erläutern wir Ihnen hier.
Wer muss laut Gesetz künftig die Maklerprovision zahlen?
Der Käufer und Verkäufer einer Immobilie teilen sich bundeseit häftig die Courtage. Mit dieser Regelung sind beide Parteien somit gleichermaßen an den Kosten für die Provision beteiligt. Eine Regelung nach dem Bestellerprinzip, nach dem immer die Person zahlt, die den Makler beauftragt hat, ist seit dem 23.12.20 unzulässig.
ACHTUNG: Bei Kapitalanleger die in ein Wohn-& Geschäftshaus investieren geht es nicht um selbstgenutztes Wohneigentum – somit hat das neue Gesetz zur Maklerprovision hier keinen Einfluss auf dieses Immobiliensegment. Hier wird weiterhin nach dem Prinzip verfahren: Welche Partei die gesamte Courtage oder zu welchem Teil trägt, ist Verhandlungssache bzw. wird vom Marktumfeld bestimmt.
Gibt es Ausnahmeregelungen?
Auch wenn die Teilung zur Maklerprovision grundsätzlich bundesweit gilt, existiert eine Ausnahme bei der nur der Verkäufer für die Courtage aufkommen darf, wenn er dies explizit möchte.
Welche Vorteile bringt das Gesetz mit sich?
- Vor allem für Immobilienkäufer ist das neue Gesetz zur Maklerprovision ein positives Signal – Erwerbsnebenkosten werden gesenkt und der Käufer entlastet
- bundesweit herrscht nun eine einheitliche und faire Regelung
- mehr Professionalität auf dem Immobilienmarkt: Anbieter die ihre Maklerdienste umsonst anbieten, werden sich vermutlich auf Dauer am Markt nicht halten können. Es werden sich nur Dienstleister durchsetzen, die gleichermaßen im Interesse von Käufer und Verkäufer agieren.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

