Baukindergeld
Baukindergeld-Zuschuss nur noch bis 31.03.2021

Familien, die bis zum 31. März 2021 eine Immobilie kaufen - egal, ob ein neues oder altes Haus - oder für ihr Grundstück eine Baugenehmigung erhalten, können vom Baukindergeld profitieren. Entscheidend ist das Datum des notariellen Kaufvertrages oder bei noch zu errichtenden Häusern das Datum der Baugenehmigung1.
Bislang galt als Stichtag der 31. Dezember 2020. Wegen der Corona-Pandemie wurde die Regelung nun verlängert.
Wenn Sie auf der Suche nach Wohneigentum sind, lohnt es sich also zu prüfen, ob Sie innerhalb dieser Frist die notwendigen Unterlagen zum Erhalt des Baukindergelds zusammenhaben.
- Mit dem Baukindergeld fördert der Bund den Neubau und auch den Erwerb von Bestandsimmobilien.
- Die Förderung soll die Wohneigentumsquote erhöhen.
- Damit beteiligt sich der Bund am Eigenheim als gute Altersvorsorge für Familien.
Wie viel Baukindergeld gibt es pro Kind?
Für ein einzelnes Kind erhalten Familien, die erstmalig eine Immobilie erwerben oder ein Eigenheim bauen, einen Zuschuss von 1.200 Euro im Jahr. Die Förderung läuft maximal zehn Jahre. Wird sie über diesen Zeitraum beantragt, so hat die Familie ein Plus von insgesamt 12.000 Euro1.
Anzahl Kinder | Pro Jahr | in 10 Jahren |
1 Kind | 1.200 € | 12.000 € |
2 Kinder | 2.400 € | 24.000 € |
3 Kinder | 3.600 € | 36.000 € |
Die Vorteile auf einen Blick:
- Baukindergeld: 1.200 € pro Kind1 und Jahr!
- Für einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren.
- Die Beantragung und Auszahlung des Baukindergeldeserfolgt über die KfW-Bank. Anträge werden online auf www.kfw.de/zuschussportal gestellt. Hier können auch die für Gewährung der Förderung benötigten Nachweise wie Meldebescheinigung oder Kaufvertrag hochgeladen werden.
1Die berücksichtigungsfähigen Kinder müssen im geschaffenen Wohneigentum wohnen und die Antragsteller/in beziehen Kindergeld oder erhalten einen Kinderfreibetrag.
Wir sind Ihr Ansprechpartner im Rahmen von Finanzierungen und staatlichen Fördermöglichkeiten.
Nähere Informationen zur Antragstellung, den Bedingungen und den benötigten Nachweisen finden Sie auch unter www.kfw.de/baukindergeld.